Inflationsausgleichspauschale auch für Beschäftigte der Zeitarbeit!

Die Inflationsausgleichspauschale soll einen Ausgleich schaffen, um den Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen und finanzielle Stabilität der Beschäftigten zu gewährleisten. Nach intensiven Verhandlungen der Gewerkschaften und Arbeit gebenden Unternehmen wurde beschlossen, dass auch Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche diese Prämie erhalten sollen.

Es handelt sich um eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie die Voll- und Teilzeitbeschäftigten 2024 gewährt wird, jedoch nur, wenn sie in Betrieben arbeiten, die unter bestimmte Branchenzuschlagstarifverträge fallen. Die Höhe ist auf 2.300 EUR gedeckelt und wird von Januar bis November 2024 mit den jeweiligen Monatsabrechnungen ausbezahlt.

Das Team der Disposition bei CMC Personal Singen nutzte die diesjährige Berliner-Aktion, um weitere Fragen zu dem doch sehr komplexen Thema Inflationsausgleichspauschale persönlich zu beantworten und um sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit zu bedanken.